Rechtsgebiete
Rechtsanwalt Benjamin Derin ist schwerpunktmäßig als Strafverteidiger tätig und verbindet die strafrechtliche Spezialisierung mit verfassungsrechtlicher Kompetenz.
STRAFRECHT
Einer Straftat beschuldigt zu werden, das kann jeder und jedem passieren. Ein Strafverteidiger kann Beistand in stürmischen Zeiten leisten und dafür Sorge tragen, dass Ihre Rechte von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten geachtet werden. Menschen, die sich politisch engagieren, sind diesem Risiko in besonderer Weise ausgesetzt. Auch in politischen Strafverfahren finden Sie hier selbstverständlich vertrauensvolle Beratung.
Rechtsanwalt Derin berät und vertritt Sie in allen strafrechtlichen Verfahrenslagen. Hierzu gehören insbesondere das Vorverfahren, die strafrechtliche Hauptverhandlung, die Berufung oder Revision sowie der Umgang mit Strafbefehlen. Zu prüfen ist zudem stets, inwieweit eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht kommt.
Entsteht der Anfangsverdacht einer Straftat, sei es durch die Anzeige einer Zeugin oder eines Geschädigten oder aufgrund polizeilicher Erkenntnisse, wird gegen die Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hier sammelt die Polizei für die Staatsanwaltschaft alle Informationen, die sie für relevant hält, um die Tat nachzuweisen. Hierfür können beispielsweise Telefongespräche abgehört, Hausdurchsuchungen und Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt oder mögliche Beteiligte befragt werden. Solche Ermittlungsmaßnahmen können nicht nur intensiv in die Privatsphäre der Betroffenen eingreifen, sie spielen auch eine bedeutende Rolle für den weiteren Verlauf des Verfahrens und eine spätere Hauptverhandlung.
Nicht immer sind die durchgeführten Maßnahmen rechtmäßig und stets kann das eigene Verhalten zu diesem Zeitpunkt gewichtige Konsequenzen haben. Unter Umständen kann in diesem Verfahrensstadium auch eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Deshalb ist es häufig ratsam, das Vorgehen möglichst früh mit einem Strafverteidiger zu besprechen. Vor Abschluss der Ermittlungen wird auch der Beschuldigte angehört, der sich jedoch nicht äußern muss und zur Polizei normalerweise auch nicht erscheinen muss. Auch auf einem schriftlichen Anhörungsbogen muss der Beschuldigte keine Angaben zur Sache machen (und auch keine Kästchen ankreuzen, ahand derer er die Tat zugeben oder bestreiten soll). Besonders wichtig: Ohne eine Beratung durch einen Strafverteidiger ist meist dringend davon abzuraten, gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft selbst Angaben zu machen.
Der Strafverteidiger erhält für seinen Mandanten spätestens mit Abschluss der Ermittlungen und möglicherweise schon zuvor Akteneinsicht, kann ihm den Ermittlungsverlauf und die Beweislage auseinandersetzen und ihn zum weiteren Vorgehen beraten. Eine effektive Verteidigung ist in der Regel nur mit Akteneinsicht möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen und zur Sicherung des Verfahrens können Beschuldigte schon während der Ermittlungen bis zum Ende des Prozesses in Untersuchungshaft genommen werden. Verteidiger können inhaftierte Mandanten besuchen, es besteht dabei gegebenenfalls Anspruch auf einen Dolmetscher.
Erhärtet sich der Tatverdacht, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage und bei Zustimmung des Gerichts kommt es zur Hauptverhandlung. Dort muss die vorgeworfene Tat nachgewiesen werden. Eine Hauptverhandlung gilt es daher ausführlich vorzubereiten. Der Strafverteidiger steht dem Mandanten vor, während und nach der Verhandlung zur Seite. Bei einfach gelagerten Sachverhalten wird unter Umständen auf eine öffentliche Verhandlung verzichtet und stattdessen direkt ein Strafbefehl verschickt. Dieser enthält bereits die zugemessene Strafe. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Beschuldigten kann gegen einen Strafbefehl Einspruch erhoben werden, um eine ausführliche Hauptverhandlung zu erzwingen. Nach Erhalt eines Strafbefehls ist es deshalb besonders wichtig, rechtzeitig tätig zu werden.
Nach der Hauptverhandlung kann gegen das Urteil Berufung bzw. Revision eingelegt werden, um die Überprüfung durch eine höhere Instanz herbeizuführen. Der Strafverteidiger prüft die Erfolgsaussichten und Risiken eines solchen Rechtsmittels und begleitet den Mandanten während des Rechtsmittelverfahrens.
VERFASSUNGSRECHT
Das Verfassungsrecht regelt einerseits die Organisation des Staates, also die zugrundeliegenden Strukturprinzipien und das Verhältnis der staatlichen Organe zueinander, andererseits das durch die Grundrechte bestimmte Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern. Für die Frage, wie unsere Gesellschaft aufgebaut sein soll und welche Machtverhältnisse darin bestehen, ist es von großer Bedeutung, nach welchen Prinzipien sich das staatliche Handeln zu richten hat und auf welche Fundamente es sich stützt.
Für den Einzelnen von noch größerer Bedeutung ist häufig die unmittelbare Wirkung, die von den Grundrechten als individuelle, subjektive Rechtspositionen ausgeht. Die im Grundgesetz festgehaltenen Rechte spielen eine wichtige Rolle in der Abwehr und Begrenzung staatlicher Eingriffe.
Die Würde des Menschen, der Gleichheitsgrundsatz, die Freiheit des Gewissens, die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Post- und Fernmeldegeheimnis, das Recht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme (sog. IT-Grundrecht), die Berufsfreiheit, der Schutz der Wohnung und das Grundrecht auf Asyl sind nur einige Beispiele, die nicht nur in vielen Verfahren die staatlichen Akteure in ihre Grenzen verwiesen haben, sondern anhand derer zudem die grundlegenden politischen Auseinandersetzungen der letzten Jahrzehnte ausgetragen worden sind und ausgetragen werden.
Im Zuge der Digitalisierung haben vor allem die Themen der Informationsfreiheit, der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren. Das Grundgesetz bietet hier vielfältige Anknüpfungspunkte. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird den Bürgern unter anderem die informationelle Selbstbestimmung und die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zugesichert. Dieses Tätigkeitsfeld stellt einen der Schwerpunkte unserer Arbeit dar.