Kosten & Vergütung
Die Vergütung für Rechtsanwälte ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich je nach Rechtsgebiet und Sachlage. Grundsätzlich werden die Rahmengebühren dabei durch das Rechtsanwaltsvergütunsgesetz (RVG) festgelegt. Auf dem Gebiet des Strafrechts ist die Gebühr unter anderem davon abhängig, in welchem Verfahrensstadium der Anwalt tätig wird und wie viele Verhandlungstermine absolviert werden. Im Verfassungsrecht werden in der Regel individuelle Vergütungsvereinbarungen getroffen.
WER HAT ANSPRUCH AUF EINEN PFLICHTVERTEIDIGER?
Im Gegensatz etwa zum Zivilrecht gibt es im Strafverfahren keine Prozesskostenhilfe für weniger finanzstarke Menschen. Unter Umständen kann Ihnen aber ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl als sogenannter Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Das bedeutet, die Staatskasse übernimmt zunächst bestimmte Anwaltskosten (ob sie danach zurückgefordert werden können, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab). Anders als häufig vermutet, spielt das Einkommen dabei keine Rolle. Vielmehr kommt es auf Kriterien an wie die Komplexität der Sach- und Rechtslage, die Schwere des Tatvorwurfs, die Anordnung von Untersuchungshaft oder die Fähigkeit des Beschuldigten, sich selbst zu verteidigen. Ob ein solcher Fall vorliegt, können wir gemeinsam mit Ihnen erörtern.
BERATUNGSHILFE
Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es weitere Möglichkeiten, sich bei den Anwaltskosten unterstützen zu lassen – zum Beispiel durch einen Beratungshilfeschein. Damit wird Ihnen eine erste Beratung durch einen Anwalt ermöglicht. Der Schein muss vor dem ersten Beratungstermin beim örtlichen Amtsgericht von Ihnen beantragt werden.
Informationen zur Beratungshilfe
DIE ERSTE BERATUNG
Für eine Erstberatung werden in der Regel zwischen 120 und 190 Euro (Mehrwertsteuer inklusive) anfallen. Bei Übernahme des Mandats können diese Kosten regelmäßig auf die Vergütung angerechnet werden.
Wenn Sie zum ersten Beratungsgespräch den oben beschriebenen Beratungshilfeschein mitbringen, kostet die Beratung Sie nur 15 Euro.